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Reformvorschläge für ARD und ZDF

Die Ministerpräsidentinnen und Minis­terpräsidenten der Bundesländer haben ihren mit Spannung erwarteten Entwurf für einen Staatsvertrag mit Reformvor­schlägen für den öffentlichen-rechtli­chen Rundfunk vorgelegt.

Wie die rheinland-pfälzische Staats­kanzlei in Mainz mitteilte, sieht der Reformvorschlag der Bundesländer unter anderem vor, die Zahl der Hörfunkpro­gramme der Anstalten grundsätzlich auf vier zu begrenzen. Pro sechs Millionen Einwohner soll ein weiteres Programm erlaubt sein.

>> Keine Einigung zu Rundfunkbeitrag