Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben ihren mit Spannung erwarteten Entwurf für einen Staatsvertrag mit Reformvorschlägen für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk vorgelegt.
Wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei in Mainz mitteilte, sieht der Reformvorschlag der Bundesländer unter anderem vor, die Zahl der Hörfunkprogramme der Anstalten grundsätzlich auf vier zu begrenzen. Pro sechs Millionen Einwohner soll ein weiteres Programm erlaubt sein.