Neu ab Juli 2024 (MDR)

Höhere Renten und neuer Freibetrag

Im Juli steigen die Renten für etwa 21 Millionen Empfänger. Das Plus beträgt in Ost und West erstmals gleichermaßen 4,57 Prozent. Bei 1.000 Euro Rente be­deutet das eine Erhöhung um 45,70 Euro.

Erwerbsminderungsrentner erhalten grö­ßere Zuwächse. Für Bezieher mit Renten­beginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 steigt die Erwerbsminderungsrente um 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt die Erhöhung 4,5 Prozent. Für Witwen und Witwer steigt zudem der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente von 992 auf 1.038 Euro netto im Monat.

Schuldnern bleibt mehr Geld

Wer anderen Geld schuldet und deshalb einen Teil seines Einkommens abgeben muss, der kann ab Juli mehr behalten. Der Pfändungsfreibetrag steigt von 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zu­dem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Die Freigrenzen werden gemäß einer Run­dungsvorschrift auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also bei Alleinstehenden ab 1. Juli 2024 auf 1.500 Euro erhöht.

Cannabis-Anbau in Social-Clubs

Zum 1. Juli treten die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis in Anbauverei­nigungen, auch Social-Clubs genannt, in Kraft. Erwachsene können in diesen Ver­einen gemeinschaftlich legal Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Die Clubs dürfen das dort geerntete Cannabis nur in begrenzten Mengen an ihre Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.

Die Anbauvereinigungen sind per Gesetz auf maximal 500 Mitglieder begrenzt und benötigen eine behördliche Genehmigung. Innerhalb des Geländes der Clubs und in einem Umkreis von 100 Metern darum herum ist der Konsum verboten.

Kabel-TV nicht mehr in Nebenkosten

Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die Gebühren für Kabel-TV nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen, da das "Ne­benkostenprivileg" entfällt. Durch diese Regelung war es möglich, günsti­gere Sammelverträge abzuschließen.

Ab Anfang Juli kann jeder Mieter selbst entscheiden, wie er fernsehen möchte: ob über Internet, Satellit oder Kabel. Automatische Bündelverträge gibt es nicht mehr. Wer also beim Kabelfern­sehen bleiben will, muss selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

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