Um den Plastikmüll in der Umwelt zu verringern, sind seit heute in Deutschland lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern. Glas- oder Metalldeckel sind davon ausgenommen.
Grund für die Einführung der "angebundenen Deckel" ist eine EU-Richtlinie. Dieser liegt eine Studie zugrunde, wonach Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören.