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Urteil im "Kettensägen"-Prozess

Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert. Er ver­ständigte sich mit dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädi­gung und Betrugs anzunehmen. Das Land­gericht München II muss noch entschei­den, wie hoch seine Strafe ausfällt.

Lehmann wird vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Ga­rage seines Nachbarn angesägt zu haben. Zudem soll er in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und Parkgebühren nicht gezahlt haben.

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