Ratgeber: Nachrichten

Keine Rückzahlung von Stornokosten

Nach der Buchung und Stornierung einer Reise nach Thailand für Ende 2021, also im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, bekommt ein Mann die Stornierungsgebühr nicht zurück. Er habe schon zum Zeit­punkt der Buchung, im Januar 2021, da­mit rechnen müssen, dass Thailand als Hochrisikogebiet eingestuft werden könnte, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 58/23).

Somit handle es sich nicht um unver­meidbare, außergewöhnliche Umstände, welche eine Entschädigung für den Rei­severanstalter ausschließen, so die Richter.

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