Nach der Buchung und Stornierung einer Reise nach Thailand für Ende 2021, also im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, bekommt ein Mann die Stornierungsgebühr nicht zurück. Er habe schon zum Zeitpunkt der Buchung, im Januar 2021, damit rechnen müssen, dass Thailand als Hochrisikogebiet eingestuft werden könnte, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 58/23).
Somit handle es sich nicht um unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, welche eine Entschädigung für den Reiseveranstalter ausschließen, so die Richter.