Der Teletext im Ersten

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      Neu ab Juli 2024 (MDR) 
Kabel-TV nicht mehr in Nebenkosten     
                                       
Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die    
Gebühren für Kabel-TV nicht mehr auf   
die Nebenkosten umlegen, da das "Ne-   
benkostenprivileg" entfällt. Durch     
diese Regelung war es möglich, günsti- 
gere Sammelverträge abzuschließen.     
                                       
Ab Anfang Juli kann jeder Mieter selbst
entscheiden, wie er fernsehen möchte:  
ob über Internet, Satellit oder Kabel. 
Automatische Bündelverträge gibt es    
nicht mehr. Wer also beim Kabelfern-   
sehen bleiben will, muss selbst einen  
Vertrag mit einem Anbieter abschließen.
                                       
                                       
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