Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Mieter-Anspruch auf Balkonkraftwerk    
                                       
Mieterinnen und Mieter haben künftig   
generell Anspruch auf die Installation 
eines sogenannten Balkonkraftwerks. Der
Bundestag billigte ein entsprechendes  
Gesetz, das diese Steckersolargeräte   
als privilegierte Maßnahme ins Miet-   
recht aufnimmt - Vermieter können den  
Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen 
ablehnen.                              
                                       
Bisher brauchen Mieterinnen und Mieter 
noch eine ausdrückliche Zustimmung des 
Vermieters, wenn sie eine Stecker-Pho- 
tovoltaik-Anlage installieren möchten, 
weil damit eine bauliche Änderung am   
Gebäude einhergeht.                    
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